Hochzeiten in der Johanneskirche in Schwaigern

Die bedingungslose Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Wunder Gottes und macht uns dadurch zu Ebenbilder Gottes. Paare können dies als Geschenk und Verantwortung füreinander in Gottes Gemeinschaft bekennen und als Segen feiern, was in Hochzeitsgottesdienst einen besonderen Ausdruck findet. Unsere Kirche bietet hierfür einen einmaligen Ort.

 

Voraussetzung für die Hochzeit ist, das mindestens ein Ehepartner Mitglied der ev. Landeskirche ist und hier dies Bekenntnis zum Ausdruck bringt. Der Traugottesdienst findet i.d.R. in der Heimatgemeinde des Paares oder ihrer Eltern statt. Für auswärtige Paare ist eine gesonderte Anmeldung in Rücksprache mit dem zuständigen Heimatpfarramt und gegen eine Nutzungsgebühr möglich (Näheres erfahren Sie über das Pfarrsekretariat).

 

Der Traugottesdienst ist i.d.R. ein separater Gottesdienst für die Festgemeinde und wird frühzeitig beim Pfarramtssekretariat angemeldet. Nach der Anmeldung, der Datenaufnahme und der Reservierung der Kirche erfolgt das Traugespräch mit der zuständigen Pfarrperson ihres Wohnbereichs in Schwaigern, bei dem es um die inhaltliche Gestaltung Ihres Gottesdienstes geht. U.U. ist noch ein Ortsgespräch mit der Mesner über technische Details notwendig.

 

Auswärtige bitten wir i. d. R. ihre Pfarrperson und musikalische Begleitung mitzubringen.

Unsere Kirche soll mit Ihrer Hochzeit Raum bieten ihr gemeinsames Wunder in Gottes Gemeinschaft zu feiern.

  • Quelle: Roland Guth

  • Quelle: Silbille Arendt

  • Quelle: Silbille Arendt

  • Quelle: Silbille Arendt

  • Quelle: Silbille Arendt

  • Quelle: Silbille Arendt

  • Quelle: Silbille Arendt

  • Quelle: Roland Guth

  • Quelle: Roland Guth